• Was dürfen Sie für Wohnwagen und Anhänger ziehen.

 

Informationen zum Angänger- Führerschein

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Maßgebend ist immer der Eintrag in Ihren Fahrzeugpapieren vom Zugfahrzeug.

Unter Position 28 (alt) + Position O.1 (neu)lesen Sie, welchen Anhänger Ihr Wagen gebremstziehen darf.

Also: Wohnanhänger mit eigener Bremsanlage (Auflaufbremse)

Unter Position 29 (alt) + Position O.2 (neu) lesen Sie, welchen Anhänger Ihr Wagen ungebremstziehen darf.

Also: Wohnanhänger ohne eigene Bremsanlage.

Das heißt:

Die hier angegebene Kilo Zahl dürfen Sie an Ihre Anhängerkupplung dran hängen! Unabhängig von der Größe des Caravans, Wohnwagens oder Anhängers.

Ihr Auto darf z.B. 1300 kg gebremst ziehen.

Sie mieten oder kaufen einen Wohnwagen oder Anhänger mit einem Zulässigem Gesamtgewicht von 2000 kg und einem Leergewicht = Eigengewicht, welches mit Aufbau und Möbel gerechnet ist von z.B. 1100 kg. Dann dürfen Sie noch 200 kg auf den Wohnanhänger zuladen und den Wohnanhänger auch ziehen.

Leergewicht des „Anhängers“ - 1100 kg

plus Ladung                               - 200 kg maximal
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Anhängelast                             - 1300 kg laut Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs gebremst.

Ihr Auto darf 1300 kg gebremst ziehen, also gleich der Anhängelast.

Ihr Anhänger kann jeweils mehr laden, in diesem Beispiel 900Kg. Ihr Zugfahrzeug darf aber nicht mehr ziehen.

Somit werden Sie Ihren Anhänger kaum auslasten und er wird sicherlich eine hohe Lebenserwartung haben.

Ein weiterer Vorteil ist, Sie können den Anhänger auch hinter einen anderen PKW hängen mit mehr Anhängelast, wenn Sie sich z.B. einen neuen Wagen, irgendwann kaufen oder sich den Wagen vom Chef oder Nachbarn mal ausleihen.

Ein Extrembeispiel:

Sie fahren einen Kombi und wollen für Ihren Umzug einen möglichst großen Anhänger mieten, um mit einer Tour alles mit zu bekommen.

Ihr Kombi hat eine Anhängelast gebremst von 1300 kg.

Sie mieten einen Anhänger mit 6 m Ladefläche, Plane und Spriegel sind ca. 30 m³ Ladevolumen und einem Gesamtgewicht von 2000Kg.

Also: Mit einem Rutsch den ganzen Umzug weg….

Der Anhänger hat z.B. ein Leergewicht von 700 kg. Da können Sie ja noch 600 kg reinladen. Geht also.

Durch seine Größe neigt man schnell dazu das Gewicht zu vergessen und die 6 m Ladefläche auszunutzen.

Den Umzug haben Sie zwar komplett verladen, dürfen den Wagen aber nicht mehr fahren, weil Sie doch zufällig 1300 kg reingeladen haben. Ihr Gespann wiegt jetzt 2000 kg. Dem Anhänger ist das egal und Sie sehen es ihm auch nicht an. Ihr Wagen darf aber nur 1300 kg ziehen.

Sie haben also 700 kg überladen!




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